Monatstipp

Monatstipp Nr.4

Monatstipp Nr. 4

Vibrator, Weed, Marmelade: Was darf mit ins Flugzeug?

Waffen, Werkzeug und große Mengen an Flüssigkeit gehören nicht ins Handgepäck – klar. Aber wie sieht es mit einem Sextoy aus oder einer Schneekugel? Wir klären über einige weniger eindeutige Regeln auf.

Über das Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck weiß wohl jeder Bescheid. Bei anderen Alltagsgegenständen sind die Regeln aber oft weniger eindeutig.

Wusstest du zum Beispiel, dass Marmelade im Handgepäck verboten ist, ebenso wie ein Golfschläger? Ein Zauberstab oder ein Vibrator dagegen stellen bei der Sicherheitskontrolle in der Regel kein Problem dar.

Der reisereporter gibt dir einen Überblick, welche Alltagsgegenstände und Kuriositäten mit an Bord dürfen – und welche nicht.

Der Vibrator darf mit

Sexspielzeuge darfst du mit ins Flugzeug nehmen. Wenn es sich dabei um Vibratoren oder andere Geräte mit elektrischem Antrieb handelt, gehören sie sogar ausdrücklich ins Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen sind viele elektronische Geräte im Aufgabegepäck nämlich gar nicht erlaubt. 

Ein lila Vibrator – der darf problemlos ins Handgepäck.

Eine Ausnahme gibt es für Geräte mit Lithium-Batterien: Die dürfen in der Regel weder ins aufzugebende Gepäck noch ins Handgepäck, weil sie an Bord explodieren könnten. Besitzt du ein solches Gerät, dann muss das leider zu Hause bleiben. Das Gleiche gilt für besonders große Spielzeuge, die als Waffe eingestuft werden könnten.

Damit das Sicherheitspersonal am Scanner direkt erkennen kann, um welche Art Gegenstand es sich handelt, solltest du die Sexspielzeuge ganz oben im Handgepäck verstauen. Stelle außerdem sicher, dass das Gerät auf der Reise nicht aus Versehen von allein anspringt. Entferne deswegen am besten die Batterien oder den Akku und transportiere sie separat.

Hummus gehört nicht ins Handgepäck

Du willst vorbereitet sein, wenn im Flugzeug der kleine Hunger kommt? Lebensmittel wie Chips, Kekse, Früchte oder Gemüse darfst du im Handgepäck mitnehmen. Nicht erlaubt sind allerdings Aufstriche und Soßen wie Hummus, Marmelade, Erdnussbutter oder Ketchup. Denn sie zählen ebenso zu Flüssigkeiten und Gelen wie Wasserflasche oder Handcreme. 

Ein Hummus-Dip – der darf nicht mit an Bord.

Einzige Ausnahme: Du verpackst maximal 100 Milliliter deines Aufstrichs mit den anderen Flüssigkeiten in der Plastiktüte – ob sich das aber lohnt, musst du selbst entscheiden.

Achtung: In einigen Ländern darfst du bestimmte Arten von Lebensmitteln nicht einführen. Wenn du Essen einpacken willst, informiere dich deswegen vor der Abreise über die Regeln oder nimm nicht mehr mit, als du während der Reise verzehren kannst. Sonst musst du dein Essen bei der Ankunft wahrscheinlich wegwerfen. 

Zauberstab und Lichtschwert sind erlaubt

Gute Nachricht für kleine und große Fans von „Harry Potter“ oder „Star Wars“: Den Zauberstab oder das Lichtschwert dürfen sie in der Regel problemlos mit an Bord nehmen. In den Handgepäck-Richtlinien der US-Behörde Transportation Security Administration sind die beiden Gegenstände sogar explizit aufgeführt. 

In Bezug auf das Lichtschwert findet sich dort ein zusätzlicher Hinweis: „Leider existiert noch keine Technologie, um ein echtes Lichtschwert herzustellen.“ Ein Spielzeug-Lichtschwert dürfe desw

In Deutschland gibt es eine solche eindeutige Aussage in den Handgepäcks-Richtlinien nicht. Spielzeugwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können, dürfen grundsätzlich nicht mit ins Flugzeug. Wenn du sichergehen willst, dass deine magische Spielzeugwaffe mit an Bord kommt, frage also am besten vor der Reise bei der jeweiligen Airline nach.

Auch Urnen sind in Ordnung

Eine Urne mit der Asche Verstorbener darfst du tatsächlich im Handgepäck mitführen. Die muss allerdings in einer sicher verschlossenen Hülle verpackt sein und unscheinbar gemacht werden, sodass sie von anderen Reisenden nicht als Urne erkannt wird.

Damit die Urne in der Sicherheitskontrolle durchleuchtet werden kann, sollte sie nicht aus Metall bestehen, sondern beispielsweise aus Holz oder Kunststoff. Außerdem solltest du Sterbe- und Einäscherungsurkunden dabeihaben, weil die am Abflughafen verlangt werden können.

Golfschläger geht nicht

Sportgepäck wie Golf-, Ski- oder Tauchausrüstung ist in der Regel um einiges größer und schwerer als das erlaubte Handgepäck und muss deswegen ohnehin in den Frachtraum.

Golfschläger in einer Tasche – die müssen im Flieger als Sondergepäck transportiert werden.

Aber auch kleinere Sachen wie zum Beispiel ein Skateboard, ein Golfschläger oder ein Tennisschläger sind aus Sicherheitsgründen nicht in der Kabine erlaubt, weil sie als Schlagwaffe verwendet werden könnten.

Die Schneekugel könnte Probleme machen

In vielen Souvernirshops sind sie zu finden: Schneekugeln mit der lokalen Sehenswürdigkeit im Miniaturformat. Ein hübsches Andenken oder Mitbringsel, das es aber nicht immer durch die Sicherheitskontrolle schafft.

Schneekugeln mit dem Brandenburger Tor – beliebte Souvenirs aus Berlin.

Denn ebenso wie eine Wasserflasche enthält die Schneekugel auch eine Flüssigkeit. Sind das mehr als 100 Milliliter, darf das Souvenir nicht mit an Bord.

Neben der Flüssigkeitsmenge kann auch das Gewicht der Schneekugel problematisch werden. Eine große Kugel stuft das Sicherheitspersonal unter Umständen als gefährlichen Gegenstand ein, der als Schlagwaffe benutzt werden könnte. Eine Schneekugel solltest du deswegen vorsichtshalber immer im Aufgabegepäck transportieren.

Wie sieht es mit Cannabis und Co. aus?

In Deutschland darf Cannabis in Form von CBD-Produkten mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent mitgeführt werden, auch im Handgepäck. Dafür muss das CBD-Produkt in einem verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, am besten in ungeöffneter Originalverpackung mit einem lesbaren Etikett.

Ein Feld mit Hanfpflanzen, aus denen CBD gewonnen wird.

Außerhalb der EU gibt es unterschiedliche Regelungen. Reisende sollten sich also vor dem Abflug informieren, was am Zielort gilt. In einigen Ländern ist die Mitnahme von CBD-Produkten verboten, die USA dagegen sind deutlich liberaler: Hier darf der THC-Gehalt sogar bis unter 0,3 Prozent liegen.

Die US-Behörde TSA weist darauf hin, dass die Sicherheitskontrollen darauf ausgelegt sind, mögliche Gefahren für Reisende während des Flugs zu entdecken. Deswegen sucht das Sicherheitspersonal nicht explizit nach Marihuana oder anderen illegalen Drogen. Werden die trotzdem entdeckt, dann meldet die Behörde das der Polizei. 

Quelle: https://www.reisereporter.de